Welche Gründungsförderungen stehen Ihnen (noch) zu? Ein Überblick über die Gründungsförderung in Deutschland und Rheinland-Pfalz.
Dienstag, den 10. Mai 2011 um 10:31 Uhr
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann den Gründungszuschuss beantragen und wird die ersten neun Monate vom Staat auf dem Weg in die Selbstständigkeit auch finanziell unterstützt. Die Förderung setzt sich zusammen aus dem Arbeitslosengeld I plus weiterer 300 Euro für Versicherungen, die dem Gründer zusätzlich zum ALG I gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass man mindestens einen Tag Arbeitslosengeld bezogen haben muss oder einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen hat. Außerdem benötigt man für das Existenzvorhaben einen aussagekräftigen Businessplan, der nicht nur als bürokratische Hürde zu verstehen ist, sondern dem Gründer als „roter Faden" dienen soll. Dieser Businessplan muss von einer akkreditierten Stelle (wie z.B. start!up consulting) auf Tragfähigkeit untersucht und gutachterlich bestätigt werden. Bezieher von Arbeitslosengeld II haben die Möglichkeit, das so genannte Einstiegsgeld zu beantragen, auf das man jedoch, im Gegensatz zum Gründungszuschuss derzeit, kein Rechtsanspruch hat, sondern über dessen Vergabe von Fall zu Fall entschieden wird.
"Der Gründungszuschuss ist für viele der Weg aus der Arbeitslosigkeit", sagt Andreas Herzog. In seiner Firma start!up consulting berät er Existenzgründer und begleitet sie bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit. Besonders beim Thema Buchführung, aber auch Verkaufen sieht er Beratungsbedarf. „Wenn man als Selbständiger erfolgreich sein will, muss man auf die Leute zugehen können und sein Produkt verkaufen können", sagt Andreas Herzog von start!up consulting.
„Der Businessplan sollte einen Umfang von bis zu zwanzig Seiten haben, denn er ist die Regieanweisung für Ihre Existenzgründung", sagt Andreas Herzog und rät davon ab, den Plan nur für die Agentur für Arbeit zu schreiben. Bei start!up kann man einen Workshop besuchen, in dem es ausschließlich um die Erarbeitung des Businessplans geht, einschließlich Hilfen für die Kalkulation und Finanzplanung. Diese Workshops werden z.B. in Zusammenarbeit mit der IHK Mainz / Rheinhessen angeboten.
Wer sich vor Gründung bei der Erstellung des Businessplans oder bei der Überprüfung der eigenen Unterlagen unterstützen lassen möchte, bekommt einen Beratungskostenzuschuss in Höhe von 50% der Beratungskosten von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Maximal können hier 3.600 EUR Beratungskostenzuschuss beantragt werden.
Nach der Gründung ist es möglich, ein umfassendes Einzelcoaching in Anspruch zu nehmen und sich professionell begleiten zu lassen. Das Gründercoaching Deutschland der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird, unterstützt Existenzgründer durch Zuschüsse zu den Beratungskosten. Ist der Gründung eine Arbeitslosigkeit vorausgegangen, übernimmt die KfW bis zu 90 Prozent des Beraterhonorars. „Wichtig ist, dass das Datum der Gründung nicht länger als ein Jahr zurück liegt", sagt Andreas Herzog. Auch müsse das Coaching nach der Zusage der KfW innerhalb eines Jahres abgewickelt werden.
„Statistiken zeigen, dass Gründungen, die von einem Gründungsberater begleitet werden, oft erfolgreicher sind", sagt Herzog und betont, dass der Antrag mit geringem bürokratischen Aufwand verbunden sei. „Wir unterstützen die Interessenten bei der Antragsstellung und erstellen zusammen mit dem Gründer ein individuelles Coaching-Programm".
Wichtigstes Thema dieser Tage: Die geplante Kürzung des Gründungszuschuss ab April 2012.
Kommen die Pläne des Bundesarbeitsministeriums zum Zuge, dann werden sich die Rahmenbedingungen für den Gründungszuschuss ganz entscheidend verändern (vgl. Seite 11 des Planungspapiers)
Die Förderungsphase I soll von neun auf sechs Monate reduziert werden.
Zum Zeitpunkt der Gründung soll mindestens noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 180 Tagen bestehen.
Die zweite Förderungsphase soll zwar um drei Monate auf neun Monate verlängert werden, hier erhält man aber nur 300 Euro.
Auf die Gründungsförderung besteht kein Rechtsanspruch mehr; der Gründungszuschuss soll zu einer
"Ermessungsleistung" umgewandelt werden.
Es wird sich zeigen, ob diese Planung so wirksam werden kann. Kritik an den Kürzungen kommen aus dem Bereich der Opposition und der Verbände. Interessenten am Gründungszuschuss sollten also die weitere Entwicklung im Auge behalten und rechtzeitig über ihr Gründungsvorhaben mit der zuständigen Arbeitsagentur sprechen.
Nutzen Sie die Zeit, um den Gründungszuschuss noch voll auszuschöpfen!
{flodjishare}
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