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Jahresabschluss nach HGB und IFRS

Beim deutschen Abschluss nach HGB (Handelsgesetzbuch) steht der Gläubigerschutz und das Vorsichtsprinzip im Vordergrund.

Der umfangreichere, internationale Jahresabschluss nach IFRS (International Financial Reporting Standards) liefert einem weiten Adressatenkreis entscheidungsrelevante Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme des bilanzierenden Unternehmens und deren Veränderungen. Beim IFRS stehen bei der Berichtserstattung die Interessen der Investoren im Vordergrund.

Benötigen Sie eine kurzfristige Verstärkung bei der Vorbereitung Ihres Jahresabschlusses nach HGB oder IFRS, damit Sie ihn schnell zur Prüfung dem Wirtschaftsprüfer vorlegen können?

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf!