Beratung zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer hat seit 01.01.2002 bei seinem Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung.
Dabei ist die bAV auch für den Arbeitgeber höchst interessant!
Er zeigt damit soziales Verantwortungsbewusstsein, bindet bewährte Mitarbeiter an seinen Betrieb und setzt die bAV als Vorteil bei der Suche nach qualifiziertem Personal ein.
Wenn Sie Fragen haben oder beraten werden wollen, dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich berate sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend und kompetent.
